Das Hinweisgebersystem
der Glass Firmengruppe
Bei der Glass Firmengruppe hat die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, interner Regeln, sowie unseres Code of Conduct oberste Priorität. Um diesen Ansprüchen gerecht zu werden sowie zur Vermeidung von Imageschäden und Sanktionen werden Verstöße jeglicher Art hiergegen unterbunden und nicht geduldet.
Um eventuellen Missständen vorzubeugen bzw. diese zeitnah aufzuklären, möchten wir Ihnen die Möglichkeit geben, sich diskret und vertrauensvoll an uns zu wenden. Aus diesem Grund haben wir für die Abgabe etwaiger Hinweise ein internes, unabhängiges und vertrauliches Hinweisgebersystem eingerichtet. Einer Veröffentlichung von abgegebenen Hinweisen oder der Benachteiligung von Hinweisgebern wird dadurch vorgebeugt.
Welche Verstöße können gemeldet werden
Nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) fallen folgende Verstöße in den sachlichen Anwendungsbereich des Hinweisgebersystems.
• Verstöße gegen Strafvorschriften: Dies umfasst jede Strafnorm nach deutschem Recht
• Bußgeldbewährte Verstöße: Vorschriften aus den Bereichen Arbeits- und Gesundheitsschutz; Mindestlohngesetz; Bußgeldvorschriften; Verstöße gegen Aufklärungs- und Auskunftspflichten gegenüber Organen der Betriebsverfassung wie Betriebsräten
• Verstöße gegen Rechtsvorschriften des Bundes, der Länder, der EU: Dies umfasst z.B. Regelungen zur Bekämpfung der Geldwäsche; Vorgaben zur Produktsicherheit; zur Verkehrssicherheit; zur Beförderung gefährlicher Güter; zum Umwelt- und Strahlenschutz; Lebensmittel- und Fleischmittelsicherheit; Qualitäts- und Sicherheitsstandards bei Arzneimitteln und Medizinprodukten; Regelungen des Verbraucherschutzes; Vorgaben des Datenschutzes und der Sicherheit in der Informationstechnik; Vergaberecht; Regelungen zur Rechnungslegung bei Kapitalgesellschaften; Regelungen im Bereich des Wettbewerbsrechts etc.
Welche Angaben sollte die Meldung enthalten
Zur zielgenauen Aufarbeitung von Missständen ist eine möglichst genaue und ausführliche Schilderung maßgeblich.
Die folgenden Informationen können uns dabei helfen, Vorfälle erfolgsversprechend zu Untersuchen.
• WER – Wer hat einen Verstoß begangen?
• WAS – Was ist vorgefallen?
• WANN – Wann hat der Verstoß stattgefunden bzw. findet dieser immer noch statt?
• WO – Wo hat der Verstoß stattgefunden?
• WIE – Wie wurde der Verstoß durchgeführt?
• WARUM – Warum wurde der Verstoß begangen?
Was darf nicht Inhalt der Meldung sein
Wir bitten Sie nur Meldungen einzureichen, wenn Sie nach bestem Wissen davon ausgehen, dass die eingereichten Informationen richtig und stichhaltig sind. Zudem möchten wir Sie darauf hinweisen, dass das wissentliche Verbreiten von Fehlinformationen unter Umständen strafbar ist und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.
Welche Meldekanäle gibt es
Grundsätzlich können Sie Ihren Hinweis per Post an die nachfolgende Adresse senden bzw. im eigens dafür vorgesehen Briefkasten am Standort Mindelheim (Postzimmer) einwerfen. Damit der Brief ausschließlich von der/den internen Meldestellen geöffnet wird und im richtigen Briefkasten landet, bitten wir Sie, den Brief mit dem Kennwort „HINWEISGEBER“ zu versehen. Sollten Sie Ihren Hinweis gezielt an einen der jeweiligen internen Meldestellen (Ansprechpartner) senden wollen, bitten wir Sie zusätzlich dessen Namen anzugeben.
Glass GmbH Bauunternehmung
HINWEISGEBER
(OPTIONAL: Name der internen Meldestelle)
Daimlerstraße 3
87719 Mindelheim
Auf Wunsch hin ist auch ein persönliches Gespräch bzw. eine Videokonferenz möglich. Hierfür bitten wir Sie um direkte Kontaktaufnahme mit den jeweiligen internen Meldestellen.
Wer sind unsere internen Meldestellen
Für alle Firmen der Glass Firmengruppe haben wir zentral am Hauptsitz in Mindelheim eigens qualifizierte interne Meldestellen eingerichtet.
Bei Fragen bzw. dem Wunsch nach einem persönlichen Gespräch, bitten wir Sie, um direkte Kontaktaufnahme mit einem der folgenden Ansprechpartner.
Interne Meldestellen:
Herr Sebastian Meier
Herr Holger Reimer
Zusätzlich zu den genannten internen Meldestellen, steht es Ihnen jederzeit frei sich an eine externe Meldestelle zu wenden. Dies können je nach Hinweis beispielsweise die jeweils zuständigen Behörden (Bundesanstalten etc.) sein oder die darüber hinaus vom Bundesamt für Justiz zentral eingerichtete externe Meldestelle (Bundesamt für Justiz, Externe Meldestelle des Bundes, 53094 Bonn).
Daten des Hinweisgebenden / anonyme Meldung
Auf freiwilliger Basis können Sie uns Ihre personenbezogenen Daten mitteilen (z.B. Anschrift, Telefon, Name, E-Mail) damit wir Ihnen zum einen den Eingang Ihres Hinweises und im weiteren Verlauf den Stand der Bearbeitung mitteilen können.
Anonyme Meldungen können aufgrund der fehlenden Möglichkeit zur Korrespondenz mit dem Hinweisgeber leider nicht berücksichtigt werden.
Was passiert mit eingehenden Hinweisen
Im ersten Schritt erfolgt eine Prüfung durch die internen Meldestellen ob ein Hinweis nach dem Hinweisgeberschutzgesetz vorliegt. Anschließend wird innerhalb von 7 Tagen eine Eingangsbestätigung an den Hinweisgebenden übermittelt.
Die internen Meldestellen prüfen das weitere Vorgehen und ob bzw. welche Personen/Behörden/Institutionen (z.B. Geschäftsführung, Polizei, Rechtsanwälte) darüber zu informieren sind. Dies geschieht unter strikter Wahrung der Vertraulichkeit und Anonymisierung der hinweisgebenden Person.
Personenbezogene Daten der hinweisgebenden Person werden entsprechenden Stellen (Strafverfolgungsbehörden) nur preisgegeben, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist.
Das Ergebnis der Prüfung bzw. der aktuelle Stand bei länger andauernden Untersuchungen wird dem Hinweisgeber spätestens innerhalb von 3 Monaten mitgeteilt.
Nach Abschluss der Prüfung wird der eingegangene Hinweis revisionssicher dokumentiert und drei Jahre nach Abschluss des Verfahrens – sofern dem keine gesetzlich vorgeschriebenen längeren Fristen entgegenstehen – gelöscht.
Datenschutz
Sofern im Rahmen der Bearbeitung der Meldungen personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt dies unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften.
Weitere Informationen hierzu und zu Ihren Rechten finden Sie auf unserer Homepage www.glass-bau.de in der „Datenschutzerklärung zum Hinweisgebersystem“.
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